Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige
Leitsatz
Vorab entstandene Werbungskosten liegen trotz fehlender Einnahmen vor, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt,
dass der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hatte, solche Einkünfte zu erzielen und dieser Entschluss später nicht wieder
weggefallen ist.
Eine später durchgeführte Vermietung an Angehöriger ist nur dann ein Indiz für eine bestehende Vermietungsabsicht, wenn das
Mietverhältnis steuerlich berücksichtigungsfähig ist und nicht nur wesentlich von der persönlichen Lebenssituation des Angehörigen
beziehungsweise von der persönlichen Rücksichtnahme des Steuerpflichtigen geprägt ist.
Fundstelle(n): SAAAC-31767
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.02.2006 - 5 K 4231/02
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