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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3606/05 EFG 2006 S. 1683 Nr. 21

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 70

Nachträgliche Gewährung von Kindergeld trotz vorangegangener Aufhebung

Leitsatz

  1. Die Aufhebung eines Kindergeldbescheides aufgrund einer Prognoseentscheidung betreffend die voraussichtlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes steht einer nachträglichen Überprüfung und Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.

  2. Die Bestandskraft von Kindergeldbescheiden bezieht sich nur auf abschließend geprüfte Sachverhalte.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1683 Nr. 21
AAAAC-31760

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.04.2006 - 3 K 3606/05

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