Verwendungseigenverbrauch bei teils unternehmerisch und teils zu eigenen Wohnzwecken genutztem Gebäude
Kein Vorsteuerabzug bei Erbringung ausschließlich steuerfreier Vermietungsleistungen
Leitsatz
1. Das Wohnen im eigenen Gebäude kann nur dann zur Vorsteuerkorrektur durch Besteuerung eines Verwendungseigenverbrauchs führen,
wenn die im Zusammenhang mit dem Gebäude erbrachten Eingangsleistungen aus anderen Gründen als der Wohnnutzung – die sich
regelmäßig aus der (teilweisen) unternehmerischen Nutzung des Gegenstandes ergeben – zum Vorsteuerabzug berechtigen.
2. Erbringt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausschließlich steuerfreie Leistungen – im Streitfall die Vermietung
einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus zu Wohnzwecken – so ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen
vollumfänglich ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1711 Nr. 21 LAAAC-31739
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 07.04.2006 - 3 K 253/05
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