Sinngemäße Berücksichtigung eines im Billigkeitswege ermöglichten Rechnungsabgrenzungspostens
Leitsatz
Die sinngemäße Berücksichtigung eines Rechnungsabgrenzungspostens bei einem Einnahme-Überschussrechner entsprechend der Billigkeitsregelung
des c-44/96 für Zuwendungen an Unterstützungskassen, die die nach § 4d Abs. 1 EStG abzugsfähigen
Beträge übersteigen und auf die folgenden drei Wirtschaftsjahre vorgetragen werden sollen, ist weder von den zeitlichen Grenzen,
die ein bilanzierender Steuerpflichtiger bei der Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens beachten muss, noch von der Änderbarkeit
der Steuerfestsetzungen der Abflussjahre abhängig.
Dieses Recht muss der Steuerpflichtige innerhalb eines angemessenen Prüfungszeitraums ab dem Zeitpunkt ausüben, in dem er
Gewissheit über Grund und Höhe des Betriebsausgabenabzugs in den Abflussjahren hat. Ausreichend ist jedenfalls ein Tätigwerden
bis zum Ablauf des Jahres, in dem eine diese hinreichende Gewissheit begründende Gerichtsentscheidung ergangen ist.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1283 Nr. 20 EFG 2006 S. 1818 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2006 S. 4458 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 232 SAAAC-31728
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.09.2006 - 1 K 2709/04 E
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