Steuerschädliche Verwendung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung
Leitsatz
Finanzierungskosten im Zusammenhang mit nachträglichen Aufwendungen (Einlage) für eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche
GmbH-Beteiligung sind Werbungskosten.
§ 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG ist so auszulegen, dass die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch das mit
der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen durch dessen Auszahlung auf ein privates Girokonto des Steuerpflichtigen unschädlich
ist, wenn die Forderung lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung
ist.
Bei einer Verweildauer des Darlehensbetrages auf dem privaten Girokonto von 35 bzw. 43 Tagen besteht der erforderliche enge
zeitliche Zusammenhang zwischen der Auszahlung des Darlehens und der Anschaffung des Wirtschaftsgutes regelmäßig nicht mehr.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1227 Nr. 19 EFG 2006 S. 1827 Nr. 23 OAAAC-31725
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.09.2006 - 11 K 4804/05 F
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