Verfassungskonforme Auslegung der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs durch § 2 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG
Leitsatz
Die den vertikalen Verlustausgleich einschränkende Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes
1999/2000/2002 ist im Wege der verfassungskonformen Auslegung dann nicht anzuwenden, wenn durch die Beschränkung der Verlustverrechnung
dem Steuerpflichtigen der zur Sicherung des Existenzminimums notwendige Bedarf nicht mehr verbleibt und die Verluste nicht
auf Sonderabschreibungen beruhen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 535 Nr. 9 EFG 2006 S. 1589 Nr. 20 QAAAC-31720
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 07.03.2006 - 11 K 1266/04
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