Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit
Leitsatz
1.Ist der leistende Unternehmer objektiv nicht im Erhebungsgebiet ansässig, ist aber gleichwohl zweifelhaft, ob der Unternehmer
diese Voraussetzung erfüllt, darf der Leistungsempfänger die ihm gem. § 18 Abs. 8 UStG 1993 obliegende Pflicht zur Einbehaltung
und Abfuhr der USt an das zuständige FA nur unterlassen, wenn ihm der Unternehmer durch entsprechende Bescheinigung nachweist,
nicht im Ausland ansässig zu sein.
2. Der Begriff der Ansässigkeit für das Abzugsverfahren bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV.
Befinden sich Sitz und Geschäftsleitung des Unternehmers unstreitig im Ausland, ist eine Ansässigkeit im Inland nur denkbar,
wenn sie über eine inländische Zweigniederlassung verfügt
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 230 Nr. 3 UStB 2008 S. 311 Nr. 11 JAAAC-31718
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