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Israel führt neue Verrechnungspreisvorschriften ein
Die bereits seit Jahren zu beobachtende Entwicklung, dass immer mehr Staaten Verrechnungspreisvorschriften erlassen, setzt sich weiter fort. Am hat der Finanzausschuss der Knesset, des israelischen Parlaments, detaillierte Vorschriften („Regulations”) zur Bestimmung und Dokumentation angemessener Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen verabschiedet. Diese Regulations treten gemeinsam mit dem bereits vor einiger Zeit beschlossenen § 85A des israelischen Einkommensteuergesetzes mit unmittelbarer Wirkung in Kraft.
I. Gesetzliche Grundlage
In § 85A des israelischen Einkommensteuergesetzes findet sich die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung und Dokumentation angemessener Verrechnungspreise.
Zunächst wird in Abs. (a) dieser Norm der Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab für die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise bestimmt. Demnach ist für steuerliche Zwecke der „Marktpreis” anzusetzen, den unverbundene Vertragsparteien vereinbart hätten. In Abs. (b) finden sich weitere Definitionen, u. a. die der „Verbundenheit” von Unternehmen, welche bei direkter oder indirekter Kontrolle von 50 % der Anteile oder Stimmrechte angenommen wird. Aus Abs. (c) ergibt sich die Pflicht des S...