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Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Einbeziehungspflichten, -wahlrechte und -verbote nach HGB und IFRS
Sofern ein Mutterunternehmen verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen, ist die Frage nach der Abgrenzung des Konsolidierungskreises zu klären, d. h. welche Unternehmen von dem Mutterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Grundsätzlich sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dieses Weltabschlussprinzip wird aber durch verschiedene Wahlrechte durchbrochen. Das früher bestehende Konsolidierungsverbot gem. § 295 HGB für Tochterunternehmen mit abweichender Geschäftstätigkeit wurde mit dem Bilanzrechtsreformgesetz gestrichen und war letztmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die vor dem begannen. Diese Fallstudie zeigt, wie der Konsolidierungskreis im Einzelnen abzugrenzen ist. S. 1360
I. Sachverhalte und Aufgabe
Die Schnell AG mit Sitz in Deutschland ist ein in der Automobilproduktion tätiges Unternehmen. Die 650 Mitarbeiter der Schnell AG erwirtschafteten im Jahr 05 einen Umsatz von 780 Mio € und einen Jahresüberschuss von 134 Mio €. Zum Bilanzstichtag am war die Schnell AG an folgenden Unternehmen beteiligt:
(1) Die Schnell AG ist ...