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Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007
Durch das StÄndG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) wurde hinsichtlich der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb eine Systemänderung vorgenommen. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nunmehr der Privatsphäre (die Arbeit beginnt am Werkstor) zugerechnet. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von 4 500 € bleibt unverändert bestehen. Zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit den Entfernungspauschalen nimmt das BMF Stellung. Anmerkung: Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag in NWB direkt.