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Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. , BStBl 1995 II S. 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.