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Unterschiedliche Behandlung von Flug- und Bahnkosten als Werbungskosten verfassungsgemäß
Es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, wenn bei Benutzung von Flugzeugen im Rahmen von Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung die tatsächlichen Flugkosten und bei Benutzung der Bahn Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden.