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Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines Bauträgers
Zur Veräußerung bestimmte Grundstücke, die der Bauträger oder Baubetreuer bestimmungsgemäß dazu verwendet, seine gewerbliche Leistung anbieten und absetzten zu können, sind bei diesem notwendiges Betriebsvermögen. Solche Grundstücke sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Diese Zuordnung entfällt nicht deshalb, weil die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen keinen Niederschlag in der buchmäßigen Behandlung gefunden hat. Bei Erwerb eines Grundstücks mit sanierungsbedürftigem Gebäude durch einen Baubetreuer wird dessen Zuordnungsentscheidung z. B. dadurch belegt, dass er für die gesamten Sanierungskosten den Abzug von Vorsteuern in Anspruch nimmt. Der Erwerb eines Grundstücks nach dem VermG stellt eine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG dar, da der Erwerb eines Restitutionsanspruchs der ...