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Doppelbesteuerung: Besteuerung von Berufskraftfahrern
Gem. Nr. 8 Satz 2 der Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Berufskraftfahrern v. im Verhältnis zu Luxemburg (im folgenden VV genannt), die am im BStBl 2005 I S. 696 amtlich veröffentlicht worden ist, ist die VV in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines Jahrs nach Abschluss der VV auf Antrag auf alle abgeschlossenen Fälle anzuwenden. Die Jahresfrist zur Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen beginnt am und endet mit Ablauf des . Zurückzuweisen sind Anträge auf Änderung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen, die nach dem ergangen sind.