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FG Düsseldorf 19.01.2006 11 K 4210/03 E,F, NWB direkt 50/2006 S. 3

Regelungswille bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

An dem für die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts erforderlichen willentlichen Verhalten (Regelungswillen) des Sachbearbeiters der Finanzbehörde dergestalt, dass er durch entsprechende Kennziffereingabe in die elektronische Datenverarbeitung den Nachprüfungsvorbehalt nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO aufheben wollte, fehlt es, wenn nach dessen Willen nur verwaltungsintern zwecks Bereinigung der zu überprüfenden Listen der Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung wegen Verjährung kraft Gesetzes nach § 164 Abs. 4 AO festgehalten werden sollte. Wird dem Steuerpflichtigen dieser Wegfall im Rahmen eines aus anderen Gründen ergehenden Änderungsbescheids programmgesteuert mitgeteilt, handelt es sich lediglich um einen Scheinverwaltungsakt, der jedenfalls bei Fehlen einer Vermögensdisposition des Steuerpflichtigen keinen Vertrauensschutz a...

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