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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 8

Vorschriften zum Mantelkauf verfassungswidrig?

BFH legt Änderung des § 8 Abs. 4 KStG dem BVerfG vor

Susanne Schreiber

Der BFH hält die Änderung des § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. wegen Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig und hat die Frage mit Beschluss v. - I R 25/06 dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Im Falle der Verfassungswidrigkeit stellt sich weiter die Frage, ob der Verfassungsverstoß aufgrund der weiteren Änderung der sog. Mantelkaufregelung in § 8 Abs. 4 KStG 1999 durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) rückwirkend geheilt worden ist.

Hintergrund

Nach § 8 Abs. 4 KStG muss eine Körperschaft, um einen Verlustabzug geltend machen zu können, rechtlich und wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch sein, die den Verlust erlitten hat. Hierdurch soll der Handel mit „Verlustmänteln” verhindert werden, d. h. der Erwerb von Anteilen an einer (in der Regel inaktiven) Körperschaft („Mantelgesellschaft”) mit hohen steuerlichen Verlustvorträgen und die Nutzung dieser Verlustvorträge im Rahmen einer neuen Tätigkeit der Körperschaft. Nach dem Regelbeispiel in § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG fehlt es an der wirtschaftlichen Identität, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Kapitalgesellscha...

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