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NWB 50/2006 S. 407

Arbeitsförderung | Saison-Kurzarbeitergeld seit dem 1. 12. 2006

Mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung wird zum 1. 12. 2006 das sog. Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Es wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) gewährt. Als umlagefinanzierte ergänzende Leistungen stehen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber, das Zuschuss-Wintergeld sowie das Mehraufwands-Wintergeld zur Verfügung. Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Bauhauptgewerbe und das Dachdeckerhandwerk beschränkt. Für das Gerüstbauerhandwerk und den Garten- und Landschaftsbau gibt es während der Schlechtwetterzeit 2006/2007 eine Übergangsvorschrift.

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