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BAG 21.11.2006 9 AZR 97/06, NWB 50/2006 S. 406

Urlaubsrecht | Urlaubsansprüche in der Insolvenz als Neumasseverbindlichkeit

Wird ein Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zur Arbeitsleistung herangezogen, so mindert das seinen urlaubsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht nicht. Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung sind jedoch nur anteilig als Neumasseverbindlichkeit zu berichtigen. Zur Berechnung ist bei einem in der 5-Tage-Woche beschäftigten Arbeitnehmer das für den gesamten Jahresurlaub zustehende Urlaubsentgelt durch 260 zu dividieren und mit den nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen er zur Beschäftigung herangezogen worden ist. Bei einer auf mehr oder weniger Arbeitstage in der Woche verteilten Arbeitszeit erhöht oder verringert sich der Divisor entsprechend (

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