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Umsatzsteuer; | Vertragsübernahme bei noch nicht erfülltem Werklieferungsvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
Zur Frage, welche ustl. Folgerungen zu ziehen sind, wenn Werklieferungsverträge vor ihrer Erfüllung im Wege der Vertragsübernahme auf einen neuen Werkunternehmer oder einen neuen Besteller umgestellt werden, vertritt die ; S 7300 - 442 - StO 354 folgende Auffassung: Für die Entscheidung, von wem eine Leistung erbracht und von wem sie empfangen wird, ist für Zwecke der USt auf die Vertragsverhältnisse im Zeitpunkt der Leistungsausführung abzustellen. Das gilt auch für Werklieferungen. Diese werden ustl. erst dann ausgeführt und empfangen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Verfügungsmacht am fertiggestellten Werk verschafft. Dementsprechend kommt es bei Werklieferungen für die Bestimmung des Leistenden und des Leistungsempfän...