Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung; | kein wirtschaftliches Eigentum an einer von einer Wohnungsgenossenschaft zur Nutzung überlassenen Wohnung
Das Mitglied einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, das eine Genossenschaftswohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrags bewohnt, ist kein wirtschaftlicher Eigentümer dieser Wohnung ( - hier im Zusammenhang mit der Gewährung einer Wohneigentumsförderung). Das nutzungsberechtigte Genossenschaftsmitglied steht auch nicht deshalb einem wirtschaftlichen Eigentümer der Wohnung gleich, weil ihm nach der Satzung der Genossenschaft nur bei vertrags- und satzungswidrigem Verhalten gekündigt werden kann und bei seinem Tod die Mitgliedschaft und das Nutzungsrecht an der Wohnung auf seine Erben übergehen. Wer - wie der Mieter - aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrags zur Nutzung einer Wohnung berechtigt ist, hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an ...