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Bilanzierung | Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
Nach dem NWB NAAAC-31212 sind die Grundsätze des NWB ZAAAB-36522 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Der BFH hat mit diesem Urteil entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der vom Versicherungsunternehmen Abschlussprovisionen nicht nur für die Vermittlung von Lebensversicherungen, sondern auch für die weitere Betreuung dieser Verträge erhält, für die Verpflichtungen aus der künftigen Vertragsbetreuung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand zu bilden hat. Das BMF führt zur Begründung des Nichtanwendungserlasses aus, dass die Bildung einer Rückstellung eine ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten voraussetzt, die den Verpflichteten aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich belastet. Ob eine ...