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Einkommensteuer | Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Nach dem NWB TAAAC-31210 gehört der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. , BStBl 1995 II S. 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen. – Anmerkung: Für die im Streitfall getroffene Unterscheidung zwischen steuerbarer Nutzungsüberlassung (Vermietung und Verpachtung) und nichtsteuerbarer Vermögensumschichtung (Veräußerung) ist der wirtschaftliche Gehalt der jeweiligen Vereinbarung und nicht die von den Beteiligten gewählte Bezeichnung maßgebend. Eine vergleichbare Frage wirft die entgeltliche Überlassung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes zur Ausbeute auf. Hande...BStBl 1983 II S. 106BStBl 1988 II S. 348