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Einkommensteuer; | Kosten für nicht erstattungsfähige sog. Bagatell-Arzneimittel (§ 33 EStG)
Das rkr. läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei sog. Bagatell-Arzneimitteln, die nicht von den Kassen erstattet werden und nicht verschreibungspflichtig sind (hier: Nasenspray), kommt eine Berücksichtigung als agw. Belastung i. S. des § 33 EStG grds. nur in Betracht, wenn vor der Anwendung deren medizinische Indikation bescheinigt wird. (2) Eine zwingende medizinische Notwendigkeit des Gebrauchs von Medikamenten setzt voraus, daß die Anwendung auf einer ärztlichen Entscheidung beruht, im Einzelfall deren Ausmaß ärztlich bestimmt wird und die Anwendung unter ärztlicher Leitung und Kontrolle erfolgt. (3) Nicht medizinisch indiziert ist der Gebrauch von Arzneimitteln, die zu einer Abhängigkeit führen können und nicht zur Heilung oder Linderung einer K...