Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung aufgrund des
Leitsatz
Ein bestandskräftiger Bescheid über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages kann
nicht aufgrund des Aktenzeichen 2 BvR 167/02 aufgehoben werden.
Die fehlerhafte Berechnung der Einkünfte und Bezüge führt auch nicht zur Nichtigkeit des Bescheides.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAC-31110
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.09.2006 - 1 K 1032/06
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.