Berechnung des abzuspaltenden Buchwerts bei Veräußerung von Milchquotenmengen
Leitsatz
Die Abspaltung der Milchreferenzmenge vom Wirtschaftsgut Grund und Boden hat zur Folge, dass die Anschaffungskosten für den
Grund und Boden nach Maßgabe der Gesamtwertmethode der Milchreferenzmenge zuzuordnen sind (Anschluss an , BStBl II 1999, 638).
Diese Aufteilung ist – theoretisch betrachtet – im Zeitpunkt des in Krafttretens des MGV, bezogen auf das Wertverhältnis
zum Stichtag (), vorzunehmen.
Als Buchwert der Milchreferenzmenge ist daher der Anteil des am geltenden Grundstückswertes anzusetzen, der dem
am bestehenden Wert der Möglichkeit zur Milcherzeugung und -vermarktung entspricht.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 129 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2007 S. 355 GAAAC-31103
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.09.2006 - 2 K 419/04
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