Auslegung eines gegen den „Körperschaftsteuerbescheid” eingelegten Einspruchs als Rechtsbehelf gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Leitsatz
Hat das Finanzamt den Verlust des laufenden Jahres entsprechend der Steuererklärung veranlagt und die Körperschaftsteuer auf
0 DM festgesetzt, aber bei der Feststellung des vortragsfähigen Verlustabzugs wegen Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG der Höhe
nach nur noch den Verlust des laufenden Jahres, nicht aber mehr den zum 31.12. des Vorjahres festgestellten Verlust berücksichtigt,
so ist ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten unter Angabe des Steuerjahres und des Bescheiddatums nur gegen den „Körperschaftsteuerbescheid”
eingelegter, nicht näher begründeter Einspruch als Rechtsbehelf gegen den Verlustfeststellungsbescheid auszulegen.
Fundstelle(n): LAAAC-31094
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FG des Saarlandes, Urteil v. 13.09.2006 - 1 K 261/03
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