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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 532/03 EFG 2007 S. 152 Nr. 2

Gesetze: UStG § 15a Abs. 1

Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Wechsel von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung

Leitsatz

  1. Soweit Vorsteuerbeträge den Umsätzen im Rahmen eines LuF-Betriebes zuzurechnen sind, für die die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen erhoben wird, werden die Vorsteuerbeträge pauschaliert nach der Bemessungsgrundlage der Ausgangsumsätze festgesetzt. Ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt.

  2. Der Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG ist eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG a.F.

  3. Nach Art. 20 der 6. EG-Richtlinie ist die Vorsteuerberichtigung in allen Fällen geboten, in denen sich bei Investitionsgütern die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern.

  4. Eine der Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 15a Abs. 1 UStG a.F. ist dahingehend vorzunehmen, dass hinsichtlich der Änderung der Verwendungsverhältnisse in sog. Folgejahren nicht auf das Erstjahr der tatsächlichen Verwendung, sondern auf den konkreten Zeitpunkt des ursprünglichen Vorsteuerabzugs Bezug genommen wird. Demgemäß muss auch der Berichtigungszeitraum nicht an den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung, sondern an den Zeitpunkt der „Änderung der Verhältnisse” anknüpfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 152 Nr. 2
INF 2007 S. 53 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15510 Nr. 4
UStB 2007 S. 63 Nr. 3
MAAAC-31085

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2006 - 16 K 532/03

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