Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 23 vom Seite 1

Vollstreckungsmaßnahmen bei rückständiger Pauschalsteuer für einen Mini-Job

Für die Erhebung und Einziehung der einheitlichen Pauschalsteuer vom Arbeitsentgelt für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Gesetzlich wird durch das Jahressteuergesetz 2007 klargestellt, dass sich ein evtl. Vollstreckungsverfahren bezüglich der Pauschalsteuer nach den Vorschriften des SGB VI richtet (§ 40a Abs. 6 Satz 3 EStG). Danach ist für Beitreibungs- und Vollstreckungsmaßnahmen rückständiger Sozialversicherungsabgaben die Bundeszollverwaltung zuständig. Wie bisher ist sie auch für die Eintreibung nicht entrichteter einheitlicher Pauschalsteuern beim Arbeitgeber zuständig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen