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BFH 13.07.2006 V B 70/06, StuB 23/2006 S. 939

Zweifel an der Rückforderung von Erstattungsansprüchen bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die auf der Änderung der Bemessungsgrundlage beruhende Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages und korrespondierend des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 UStG 1999 zu einer Änderung der ursprüng-lichen Steuerfestsetzung in dem Sinne führt, dass ein abgetretener Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zurückgefordert werden kann (vgl. , BStBl II S. 562; Bezug: § 37 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO 1977; § 69 Abs. 3 FGO; § 17 Abs. 1 UStG 1999; § 178 Abs. 3 InsO).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der V. Senat des BFH hat Zweifel, ob die Änderung der Bemessungsgrundlage den Rechtsgrund für die ursprünglich erfolgte Erstattung entfallen lässt. Es erfolgt nämlich keine rückwirkende Änderung einer Steuerfestsetzung, und die „Berichtigun...

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