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BBKM 12/2006 S. 309

Änderung der Steuerklasse

Gibt aus Versehen der Steuerpflichtige ein falsches Verwandtschaftsverhältnis in seiner Erbschaftsteuererklärung an, so ist eine Änderung der Steuerklasse gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu seinen Gunsten nach Bestandskraft ausgeschlossen. Eine Berichtigung nach § 129 AO kommt nur in Betracht, wenn die offenbare Unrichtigkeit für das Finanzamt ohne Weiteres aus der Steuererklärung ersichtlich gewesen wäre (, NWB WAAAB-89686).

Beim Lesen der Niederschrift des Nachlassgerichtes hätte das Finanzamt hier erkennen können, dass die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses in der Steuererklärung falsch war. Dem steht jedoch die falsche Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses in der Steuererklärung gegenüber. In solch einem Fall sind die beiderseitigen Verstöße gegeneinander abzuwägen. Da grundsätzli...