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Synopse: Bewertungsgesetz
Im Folgenden finden Sie eine Gegenüberstellung wichtiger Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG) nach derzeit (noch) geltendem Recht und den Neuerungen nach dem Jahressteuergesetz 2007. Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben und Teile, die fortan wegfallen werden, sind kursiv gesetzt.
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Geltendes
Bewertungsgesetz | Änderung des Bewertungsgesetzes durch das
Jahressteuergesetz 2007 | |
§ 138
BewG wird wie folgt
geändert: | ||
a) 138 Abs. 1 BewG | ||
Einheitswerte,
die für Grundbesitz nach den Wertverhältnissen vom
oder festgestellt worden sind, sowie
Ersatzwirtschaftswerte (§§ 125 und 126) werden bei der
Erbschaftsteuer ab und bei der Grunderwerbsteuer ab
nicht mehr angewendet. Anstelle dieser Einheitswerte und
Ersatzwirtschaftswerte werden abweichend von § 19 Abs. 1 und
§ 126 Abs. 2 land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwerte
für das in Absatz 2 und Grundstückswerte für das in
Absatz 3 bezeichnete Vermögen unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt und der
Wertverhältnisse zum
festgestellt. | Grundbesitzwerte werden unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der
W... |