Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 27.09.2006 IV R 45/04, BBV 12/2006 S. 360

„Bankengeheimnis” des § 30a AO gilt nicht für Treuhandverhältnisse

Ein angeblicher Treuhänder muss auf Verlangen des FA nachweisen, wem die betreffenden Rechte oder Sachen wirtschaftlich zustehen (§ 159 AO). Folgt er diesem Gebot nicht, sind Erträge ihm selbst regelmäßig steuerwirksam zuzurechnen. Die Bestim­mung gilt auch für Kreditinstitute.

Sachverhalt: In einem vom BFH jetzt entschiedenen Fall hatte der Betriebsprüfer Wertpapiererträge festgestellt, die aus den USA auf Konten einer Bank geflossen waren. Nach Angaben des Instituts sollte es sich hierbei allein um Dividenden aus Depots handeln, die treuhänderisch für Bankkunden gehalten wurden, nicht aber um eigene Kapitalanlagen der Bank. Diese verweigerte trotz Aufforderung Details zur Identität der betroffenen Kunden. Das FA rechnete die Erträge dem Institut selbst zu. Dessen Klage war erfolglos.

Begründung: D...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen