EuGH - C-413/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: VO (EWG) Nr 2913/92, ZK, VO (EWG) Nr 2454/93 Art 379 Abs 1, ZKDV Art 379 Abs 1
Rechtsfrage
1. Sind die Bestimmungen der VO (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) und Art. 379 Abs. 1 VO (EWG) 2454/93 (Durchführungsverordnung), dahin auszulegen, dass die Abgangszollstelle die Zahlung einer Zollschuld, die durch eine Zuwiderhandlung im Rahmen eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens entstanden ist, vom Hauptverpflichteten nicht verlangen kann, wenn dieser erst nach Ablauf des elften Monats nach dem Zeitpunkt der Registrierung der Versandanmeldung die in Art. 379 VO (EWG) 2454/93 genannte Mitteilung erhalten hat?
2. Ist es für die Beantwortung der Frage zu 1. von Bedeutung, dass die Abgangszollstelle eine vom Ausschuss für den Zollkodex festgelegte verwaltungsinterne Regelung für die Übersendung von Informationen (early warning system) nicht eingehalten hat oder dass dieser Stelle der Vorwurf gemacht werden kann, dass eine rechtzeitige Mitteilung unterblieben ist?
Ausfuhr; EG; Elfmonatsfrist; Frist; Mitteilung; Versandverfahren; Zoll; Zollschuld
Fundstelle(n):
LAAAC-30660