EuGH - C-392/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGRL 183/83 Art 6, Richtlinie 83/183/EWG Art 6
Rechtsfrage
Anwendung der Richtlinie (EWG) Nr. 183/83 Art. 6 auch auf öffentliche Bedienstete sowie Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Streitkräfte, der Sicherheitsorgane und der Hafenpolizei und können diese einen "gewöhnlichen Wohnsitz" in einem anderen Land erwerben, wo sie sich mindestens 185 Tage im Kalenderjahr zur Wahrnehmung eines dienstlichen Auftrags von bestimmter Dauer aufhalten, oder haben sie während der Dauer ihrer Entsendung in das andere Land ihren gewöhnlichen Wohnsitz unabhängig davon weiter in Griechenland, dass sie ihre persönlichen und beruflichen Bindungen in das andere Land verlegt haben?
Einfuhr; Privatperson; Steuerbefreiung
Fundstelle(n):
JAAAC-30584