EuGH - C-312/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art 33 Abs
1
Rechtsfrage
Räumt der Beitrittsvertrag, indem er die Beibehaltung von Gewerbesteuerermäßigungen erlaubt, Ungarn vorübergehend das Recht ein, die Gewerbesteuer bzw. Steuern mit dem Charakter einer Gewerbesteuer beizubehalten?
Verbietet Art. 33 Abs. 1 EWGRL 388/77 die Beibehaltung einer (lokalen Gewerbe-)Steuer, die für gewinnorientierte Tätigkeiten von Unternehmen gilt und die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie auf die Nettoeinnahmen abzüglich der Anschaffungskosten der Waren, der Kosten für vermittelte Dienstleistungen und des Materialaufwands erhoben wird?
Beitritt; EG; Gewerbesteuer; Osterweiterung; Steuerermäßigung; Umsatzsteuer; Ungarn
Fundstelle(n):
JAAAC-30464