EuGH - C-294/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGRL 435/90 Art 5 Abs 1, Richtlinie 90/435/EWG Art 5 Abs 1
Rechtsfrage
Stellt es einen "Steuerabzug an der Quelle" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der EWGRL 435/90 dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft - eine Aktiengesellschaft oder eine entsprechende Gesellschaft - an ihre Muttergesellschaft für die Bestimmung der steuerbaren Gewinne der Tochtergesellschaft deren gesamter Reingewinn einschließlich der Einkünfte, die einer besonderen Besteuerung unterliegen, die zur Befreiung von Steuerschuld führt, sowie der nicht steuerbaren Einkünfte berücksichtigt wird, obwohl diese beiden Arten von Einkünften nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet wird?
Einkommensteuer; Gewinnausschüttung; Quellensteuer
Fundstelle(n):
GAAAC-30439