EuGH - C-283/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art
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Rechtsfrage
1. Erlaubt es der nach Art. 24 der "Beitrittsakte" (Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge) anwendbare Abschn. 4 Nr. 3 Buchst. a des Anhangs X dieser Beitrittsakte, Ungarn die Gewerbesteuer beizubehalten bzw. auch Steuern mit dem Charakter einer Gewerbesteuer beizubehalten?
2. Wenn ja, welche Kriterien müssen nach richtiger Auslegung der RL (EWG) Nr. 388/77 erfüllt sein, damit eine Steuer nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne von
Art. 33 der RL (EWG) Nr. 388/77 hat?
Beitritt; EG; Gewerbesteuer; Osterweiterung; Steuerermäßigung; Umsatzsteuer; Ungarn
Fundstelle(n):
MAAAC-30411