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EuGH  - C-251/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 335/69 Art 4 Abs 1 Buchst g, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 1 Buchst g, EWGRL 335/69 Art 4 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 3 Buchst b, EWGRL 335/69 Art 7 Abs 2, Richtlinie 69/335/EWG Art 7 Abs 2, EWGRL 335/69 Art 4 Abs 1 Buchst a, Richtlinie 69/335/EWG Art 4 Abs 1 Buchst a, EWGRL 303/85, Richtlinie 85/303/EWG

Rechtsfrage

Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer Gesellschaft, Personenvereinigung oder juristischen Person aus einem Mitgliedstaat, der die Gesellschaftsteuer bereits vor der Gründung der Gesellschaft abgeschafft hatte in einen anderen Mitgliedstaat, der die Gesellschaftsteuer im Zeitpunkt der Sitzverlegung noch erhebt:

1. Steht es der Qualifikation dieser Gesellschaft, Personenvereinigung oder juristischen Person als Kapitalgesellschaft "für die Erhebung der Gesellschaftsteuer" im Sinne der Art. 4 Abs. 1 Buchst. g der RL (EWG) Nr. 335/69 in der Fassung der RL (EWG) Nr. 303/85 und Art. 4 Abs. 3 Buchst. b der RL (EWG) Nr. 335/69 in der Fassung der RL (EWG) Nr. 303/85 entgegen, dass der erstere Mitgliedstaat auf die Erhebung der Gesellschaftsteuer durch Aufhebung der entsprechenden nationalen Rechtsgrundlage verzichtet hat?

2. Kann der Mitgliedstaat in den die Kapitalgesellschaft den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung verlegt, anlässlich der Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung die Gesellschaftsteuer auf die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und g der RL (EWG) Nr. 335/69 in der Fassung der RL (EWG) Nr. 303/85 beschriebenen Vorgänge, wegen Art. 7 Abs. 2 der RL (EWG) Nr. 335/69 in der Fassung der RL (EWG) Nr. 303/85 nicht erheben, wenn die Vorgänge während der Zeit stattgefunden haben, in der die Kapitalgesellschaft ihren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung noch in dem Mitgliedstaat hatte, der vor der Gründung der Gesellschaft auf die Erhebung der Gesellschaftsteuer verzichtet hat?

EG; Geschäftsleitung; Gesellschaft; Gesellschaftsteuer; Ort; Stichtag; Verlegung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
EAAAC-30376

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-251/06 - erledigt.

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