EuGH - C-246/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ZK Art 4 Nr 19, ZK Art 40
Rechtsfrage
1. Ist in der Mitteilung an die Zollbehörde darüber, dass sich die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Ware an dem bestimmten Ort befindet, auf versteckte oder durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlichte Waren ausdrücklich hinzuweisen?
2. Im Fall der Bejahung der Frage 1: Auslegung des Art. 40 ZK dahin, dass diese Mitteilung auch der Fahrer eines Lastzuges zu machten hat, obwohl er von den in dem Lastzug versteckten oder verheimlichten Waren keine Kenntnis hatte noch hätte haben müssen.
Gestellungspflicht; Kenntnis; Tabaksteuer; Verbringen; Verheimlichte Ware; versteckte Ware; Zigarette
Fundstelle(n):
VAAAC-30366