Berechtigt die Lieferung von Gegenständen bzw. Dienstleistung, die, wenn sie im Inland ausgeführt wird, nach Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe e der Sechsten Richtlinie (EWG) Nr. 388/77 von der Steuer befreit ist ohne Vorsteuerabzugsberechtigung, dann zum Vorsteuerabzug, wenn die Lieferung bzw. Dienstleistung von einem Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft an einen Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt und der Tatbestand des Artikels 15 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie in seiner bis zum geltenden Fassung bzw. des ab dem geltenden Artikels 28c Teil A Buchstabe a erfüllt ist?
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