Ist es verfassungsgemäß, dass (Entlassungs-)Entschädigungen, soweit sie nach Beschlussfassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom und vor Zuleitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum StEntlG 1999/2000/2002 an den Bundesrat () vereinbart und nach dem ausgezahlt wurden, einer höheren Einkommensteuerbelastung unterliegen als nach dem im Zeitpunkt der Vereinbarung der Entschädigung geltenden Einkommensteuerrecht? - Falls ja, muss dies auch gelten, wenn die Entschädigungen dem Steuerpflichtigen bereits im Zeitpunkt der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zugeflossen waren?
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