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Änderungen der AO durch das Jahressteuergesetz 2007
Wesentliche Änderungen durch den Finanzausschuss
Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2007 zugestimmt. Zuvor wurde der Entwurf noch in zahlreichen praxisrelevanten Punkten durch den Finanzausschuss verändert. Die wichtigsten Änderungen der AO durch das Jahressteuergesetz 2007 werden nachfolgend vorgestellt.
Kostenpflicht von verbindlichen Auskünften
Erst vor wenigen Monaten wurde die AO durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. (BGBl 2006 I S. 2098) geändert und die verbindliche Auskunft nunmehr in § 89 Abs. 2 AO gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund wird mit einer steigenden Zahl von Anträgen auf die Erteilung verbindlicher Auskünfte gerechnet.
Für die Bearbeitung solcher Anträge werden die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern daher künftig Gebühren verlangen. Hierzu wurden in § 89 AO die Absätze 3 bis 5 eingefügt. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert, der bereits im Antrag anzugeben ist und mindestens 5 000 € beträgt. Die Verwaltung S. 2
soll den im Antrag angegebenen Wert bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigen, soweit dies nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Die Gebühr bestimmt sich sodann in entsprechender Anwendung des § 34 GKG und beträgt z. B. beim geringsten Gegenstan...