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Steuersatz bei Lieferung trinkbarer Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs (Soja-Milch)
Der BFH hatte mit Urteil v. - V R 49/04 (BStBl 2006 II S. 694) entschieden, dass für die Lieferung trinkbarer Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs (Soja-Milch) der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden kann. Die Urteilsgrundsätze sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.