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BFH 28.02.2001 I R 41/99

Finanzgerichtsordnung; | Aussetzung des Verfahrens betreffend einen Folgebescheid (§ 74 FGO; §§ 125, 171, 175 AO)

Die Aussetzung des Verfahrens steht im Ermessen des FG. Dies gilt auch im Verfahren zur Entscheidung über einen Folgebescheid, wenn das Vorbringen eines Beteiligten in diesem Verfahren entscheidungserheblich ist (). In diesem Fall kann das betreffende Vorbringen bereits zur Entscheidung über die Klage führen, ohne dass es noch auf die Entscheidung über den Grundlagenbescheid ankommt. Die Geltendmachung der Verjährung der KiSt und die Nichtigkeit der KiSt-Bescheide richten sich nicht vorrangig gegen die ESt-Bescheide. Zwar hängt die Verjährung der KiSt von der Verjährung der ESt ab; dagegen betrifft die Rüge der Nichtigkeit ausschließlich die KiSt-Bescheide, sie ist entscheidungserheblich. Im Unterlassen der Aussetzung eines Verfahrens kann dann ein von...

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