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Einkommensteuer | Anwendung des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG bei einem in einem EU-Mitgliedstaat belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus
Das BMF hat sich mit Schreiben v. - IV B 3 - S 2118 a - 63/06 zu den Auswirkungen des , Ritter-Coulais NWB EAAAB-80551 (vgl. auch NWB EN-Nr. 301/2006) wie folgt geäußert: § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG ist in den Fällen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 EStG in der für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1998 geltenden Fassung nicht anzuwenden, wenn das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Haus in einem EU-Mitgliedstaat belegen ist. Weitergehende Rechtsfolgen, beispielsweise auf andere negative Einkünfte i. S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG, ergeben sich aus dieser EuGH-Entscheidung nicht.