Kann der Ertragsanteil einer im
Zusammenhang mit der Übertragung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
vereinbarten privaten Veräußerungsleibrente nicht als Sonderausgaben
abgezogen werden, weil er als Zinsanteil dem Verbot des privaten
Schuldzinsenabzugs unterliegt (,
BStBl II 1996, 666) oder kann der
Ertragsanteil einer Leibrente weder wirtschaftlich noch rechtlich Schuldzinsen
gleich gestellt werden?
Beschluss v. : Vorlage an das
BVerfG
Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG 2 BvL
3/02
Die Verfahren X R 32/01 und X R 33/01 werden nach Entscheidung des
)
fortgeführt.