BFH - X R 25/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10e Abs 1 S 6, BGB § 242, AO 1977 § 89
Rechtsfrage
Steht dem Kläger nur ein seinem Miteigentumsanteil (50 v.H.) entsprechender Abzugsbetrag nach § 10e EStG zu oder ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch der Anteil seiner früheren Ehefrau zuzurechnen, weil das FA ihn nicht von der beantragten und für die Ehefrau durchgeführten getrennten Veranlagung in Kenntnis setzte und dem Kläger dadurch insofern ein Nachteil entstand, als er in einem zivilgerichtlichen Vergleich über die Aufteilung der Steuerschulden nicht entsprechend reagieren konnte?
Getrennte Veranlagung; Hinweispflicht; Miteigentum; Treu und Glauben; Wohneigentumsförderung
Fundstelle(n):
BAAAC-28988