BFH - XI R 76/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10b Abs 1 S 3, EStG § 26b, GG Art 6 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
1. Steht der in § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG für Zuwendungen an Stiftungen vorgesehene zusätzliche Abzugshöchstbetrag zusammenveranlagten Ehegatten nur einmal gemeinsam zu oder ist die Regelung verfassungsgemäß dahingehend auszulegen, dass bei Zusammenveranlagung der Betrag zu verdoppeln ist oder jedem Ehegatten der Höchstbetrag einmal eigenständig zusteht?
2. Ist der Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bei Zusammenveranlagung (siehe 1.) nur einmal zu gewähren, wenn die Zuwendung von einem Konto, das einem Ehegatten alleine gehört, geleistet wird?
Ehe; Gleichheit; Spende; Stiftung; Verfassungsmäßigkeit; Zusammenveranlagung
Fundstelle(n):
UAAAC-28571