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InfoCenter - Stand: 11.10.2024

Anlagenbuchhaltung (HGB)

Dr. Harald Schmidt

1. Begriff

Die Anlagenbuchhaltung gehört zu den Nebenbüchern. In ihr wird das Sachanlagevermögen eines Unternehmens von der Anschaffung, Herstellung und dem sonstigen Zugang bis zum Abgang durch Verkauf oder sonstiges Ausscheiden erfasst. Es werden die wertmäßigen Änderungen durch Abschreibungen und Zuschreibungen und die Umbuchungen der Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Laufe des Geschäfts-/Wirtschaftsjahres dargestellt.

2. Erfassung der Anlagegegenstände

2.1. Arten der Anlagegegenstände

Im Betriebsvermögen befinden sich Anlagegegenstände der verschiedensten Art, insbesondere:

  • Nicht abnutzbare Anlagegegenstände, insbesondere Grund und Boden,

  • unbewegliche abnutzbare Anlagegegenstände, insbesondere Gebäude und selbständige Gebäudeteile,

  • bewegliche abnutzbare Anlagegegenstände, insbesondere technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,

  • immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere Schutzrechte, Konzessionen, Geschäfts- oder Firmenwert,

  • Finanzanlagen, insbesondere Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Wertpapiere des Anlagevermögens.

2.2. Erfassung beim Zugang und zum Bilanzstichtag

Beim Zugang zum Betriebsvermögen werden diese Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder mit dem an deren Stelle tretenden Wert erfasst. Der „an deren Stelle tretende Wert“ ist der Teilwert bei der Einlage aus dem außerbetrieblichen Bereich, bei der Betriebsgründung, beim Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs.

Zunächst werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert auf den entsprechenden Konten der Buchführung gebucht.

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