BFH - XI R 66/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10b, EStG § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c, EStDV § 48 Abs 2, FGO § 41 Abs 1, GG Art 3, GG Art 140
Rechtsfrage
Revision des FA:
a) Ist nach der sog. "Überlagerungstheorie" ein hauptsächlich weltanschauliche Zwecke verfolgender Verein auch nicht zur partiellen Ausstellung von Spendenbescheinigungen gem. § 10b Abs. 4 EStG insoweit berechtigt, als er auch begünstigte Tätigkeiten (z.B. Gesundheits-, Jugend- und Wohlfahrtspflege) durchführt? - Verfassungsmäßigkeit des Spendenrechts?
b) Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage gem. § 41 FGO? - Bestehendes Rechtsverhältnis nur gegenüber den für die etwaigen Spenden zuständigen Wohnsitzfinanzämtern?
Anschlußrevision Kläger:
Verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung des Vereins (Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft) mit Kirchen und Religionsgemeinschaften. - Fallen unter "religiöse" Zwecke i.S. des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG auch weltanschauliche Zwecke?
Bescheinigung; Feststellungsklage; Spende; Verein; Verfassung
Fundstelle(n):
RAAAC-28520